SITUATION #17
Der U.S.-Drohnenkrieg ist auffallend bilderarm. Wie schon während des Golfkriegs Anfang der 1990er Jahre werden von offizieller Seite vor allem Fotografien der Flugobjekte selbst veröffentlicht – Kampfjets damals, Drohnen heute. Wer mehr als scharf konturierte Flugmaschinen vor blauem Himmel sehen will, muss sich fiktionalen Bebilderungsversuchen zuwenden.
In „The Drone Queen“, der ersten Folge der 4. Staffel der U.S.-TV-Serie Homeland, wird einen Tag nach der Bombardierung einer Hochzeitsgesellschaft das Schlachtfeld per Drohne aus der Luft besichtigt. Wir sehen einen überlebenden Pakistani am Boden, inmitten der Leichen seiner Verwandten. Den fernen Blicken der für ihn unsichtbaren Betrachter schutzlos ausgeliefert, schaut er ins Auge der sehenden Maschine über ihm. Hinter dieser Maschine, irgendwo in einem geschützten, vom Ort des Geschehens abgekoppelten Kommandoraum, schauen der Drohnenpilot am Steuerknüppel und die Einsatzleiterin, die tags zuvor den Befehl zur Bombardierung gegeben hat, zurück. Natürlich sind diese Bilder mitnichten dokumentarisch. Doch dank ihres reflexiven fiktionalen Mehrwerts und ihrer prägnanten visuellen Metaphorik ermöglichen sie andere Einsichten und Fragen: zu Bilder- und Blickregimes, Macht, ethnischen Unterschieden, und natürlich zu den ferngesteuerten Kriegen „gegen den Terrorismus“.
Zur Debatte steht aber auch der Status von Screenshots. Diese gezielt aus dem Zusammenhang gerissenen Momentaufnahmen geben oft mehr, bzw. anderes preis als die Filme selber. Aber sind das noch Fotografien? Und ist die Screenshot-Funktion eines Geräts auch eine Art sehende Maschine? Wer ist der Autor eines Screenshots und wer hat das Recht an diesen digitalen Bildern?
Cluster: Sehende Maschinen